Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

MOKATI Fotos und Film OHG · Marke AINOVORA · Stand: 09.10.2026 · Version 2

Gemäß Art. 28 DSGVO sind Unternehmen, die personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lassen, verpflichtet, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abzuschließen. Für Kunden von Visibility OS übernimmt AINOVORA (MOKATI Fotos und Film OHG) die Rolle des Auftragsverarbeiters.

Die nachfolgende Übersicht fasst die wesentlichen Inhalte der AVV zusammen. Den vollständigen Vertragstext können Sie als PDF herunterladen. Die rechtsverbindliche Zustimmung erfolgt im Kunden-Workspace bei der Einrichtung.

1. Gegenstand und erfasste Leistungen

Diese Vereinbarung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch AINOVORA im Auftrag des Kunden im Rahmen folgender Leistungen, soweit diese beauftragt sind:

  • Visibility OS (SaaS-Plattform)
  • Hosting und Betrieb von Websites oder Landingpages
  • Formular- und Anfrageverarbeitung
  • CRM- und Kontaktverwaltung
  • Tracking und Monitoring
  • Google- / Instagram-Integrationen
  • Content- und KI-gestützte Assistenzfunktionen
  • Kundenportal „Dein Projekt“ und Projekt-Dokumentation
  • Fotopaket
  • Technische Wartung und Support

Die Dauer richtet sich nach dem zugrundeliegenden Hauptvertrag. Die Vereinbarung endet grundsätzlich mit Beendigung des Hauptvertrags.

2. Verarbeitete Datenkategorien

Je nach beauftragten Leistungen können folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:

  • Stamm- und Kontaktdaten
  • Kommunikations- und Anfragedaten
  • CRM-, Lead- und Vertragsda­ten
  • Website-Nutzungsdaten, technische Logdaten, Tracking- und Eventdaten
  • Content- und Redaktionsdaten
  • Google Search Console- / Business Profile-Daten
  • Instagram-Profil- und Mediendaten sowie OAuth-Verbindungsdaten
  • KI-generierte Vorschläge und Zusammenfassungen
  • Gesprächsnotizen, Umsätze, Kundenstimmen, Fragebogen-Antworten, Transkripte von Sprachaufnahmen, Uploads, Rohfotos und Protokolldaten

Betroffen können sein: Mitarbeiter und Nutzer des Kunden-Workspaces, Kunden und Interessenten des Auftraggebers, Websitebesucher, Anfragende über Formulare sowie sonstige Personen, deren Daten der Auftraggeber einbringt.

3. Unterauftragsverarbeiter

AINOVORA setzt zur Leistungserbringung geprüfte Unterauftragsverarbeiter ein. Die vollständige, aktuelle Liste finden Sie auf der Seite Unterauftragsverarbeiter / Subunternehmer.

Drittlandübermittlungen erfolgen ausschließlich auf Basis geeigneter Garantien (EU-SCC, Angemessenheitsbeschluss oder EU-U.S. Data Privacy Framework). Die zentrale Datenhaltung liegt in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union.

4. Wesentliche Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Verarbeitung ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers
  • Vertraulichkeit und Verpflichtung aller beteiligten Personen
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten, Datenpannenmeldungen und Behördenanfragen
  • Information über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Vertragsende

Neu in Version 2 (Stand 09.10.2026):

  • Support-Zugriff (6.3 bis 6.5): AINOVORA sieht Endkundendaten nur geschwärzt, durchgesetzt per Zeilensicherheit in der Datenbank. Klardaten nur mit einer Service-PIN, die der Auftraggeber erzeugt; sie gilt höchstens 24 Stunden und jede Nutzung wird protokolliert. Bei Team-Änderungen durch AINOVORA erhalten die Owner sofort eine E-Mail.
  • Berufsgeheimnisträger (6.7): Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB, § 43e BRAO und § 62a StBerG für alle Mitwirkenden und Unterauftragsverarbeiter.
  • KI-Schalter (6.8): Ob KI Endkundendaten und Google-Bewertungen verarbeitet, legt der Auftraggeber per Schalter fest; bei neuen Workspaces sind beide aus.
  • Nachweise (12.3): unveränderbares Projekt-Protokoll mit Serverzeit, bei Betreuungspaketen mit Monatsbericht.
  • Backups (13.2): tägliche Sicherung in der EU, nach 7 Tagen überschrieben.
  • Löschfrist für Anfragen (14.2 bis 14.4): vom Auftraggeber wählbar (1 bis 120 Monate), Anonymisieren oder vollständig löschen, gebuchte Anfragen ausgenommen, monatliche Sammelmail vorab.

AVV Version 2 · Stand 09.10.2026

Vollständigen Vertragstext (16 Abschnitte und Anlagen) als PDF herunterladen.

AVV herunterladen (PDF)

Der Download ersetzt keine Zustimmung. Die rechtsverbindliche Bestätigung erfolgt im Kunden-Workspace.

5. Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu Drittlandübermittlungen und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6. Kontakt

Bei Fragen zur Auftragsverarbeitung wenden Sie sich bitte an:

MOKATI Fotos und Film OHG
Ottostr. 2, 85551 Kirchheim bei München
E-Mail: andreas@ainovora.de
Telefon: +49 155 61326957